Mobilfunk / 5G – Der Bluff mit den Grenzwerten

Ein sehr kontrovers diskutiertes Thema, ist das Thema der Grenzwerte beim Mobilfunk. diagnose:funk, die Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung, hat vor einigen Jahren in der Veröffentlichung „kompakt 2/2015“ geschrieben:

„Der gültige Grenzwert ist so, als würde man die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 990 km/h festlegen, dann würde es keine Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr geben und jeder könnte tun und lassen was er will.“

 

Die Grenzwerte orientieren sich an den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP). Diese Empfehlungen wurden auch von der Ratsempfehlung 1999/519/EG vom 12. Juli 1999 aufgenommen. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) trägt diese Empfehlungen mit. Neben Österreich haben sich die meisten europäischen Länder angeschlossen. Das heißt, die in Österreich geltenden Grenzwerte stützen sich auf einen breiten internationalen Konsens. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, die geltenden Grenzwerte einzuhalten und werden darin von den Fernmeldebehörden überwacht.

Die ICNIRP ist übrigens ein privater Verein.

„Das Einhalten der Grenzwerte gewährleistet, dass von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine negativen gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung ausgehen. Die Grenzwerte bilden darüber hinaus die Basis für die Berechnung des jeweiligen Sicherheitsabstandes um eine Antenne herum. Außerhalb dieses Sicherheitsabstandes ist garantiert, dass die elektromagnetische Leistungsflussdichte immer unterhalb des Grenzwertes bleibt. Dadurch ist sichergestellt, dass Personen auch bei dauerhaftem Aufenthalt in diesem Bereich keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen erleiden“, schreibt das Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

In Österreich sind die Grenzwerte für den Mobilfunk der im Bereich von 2100-Megahertz arbeitet bei einem Grenzwert von 10 W/m². In Deutschland liegt der Grenzwert bei 10.000.000 µWatt/m² (61 V/m) festgelegt. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) fordert einen Grenzwert von 100 µWatt/m² zur Gefahrenabwehr und 1 µWatt/m² als Vorsorgewert!

Die Grenzwerte schützen allerdings nur vor dem thermischen Effekt, also vor der Erwärmung des Gewebes. Er schützt also vor etwas, was bei Mobiltelefonen und Masten keine primäre Gefährdung darstellt. Aber die Grenzwerte erfassen keine Langzeitwirkungen, sie berücksichtigen keine Kinder, keine Schwangeren, keine alten Menschen und keine Kranken.[1] Die Grenzwerte enthalten nach Auskunft der Deutschen Bundesregierung keine Vorsorgekomponente.[2] Die Erklärung von Behörden, dass bei Einhaltung der Grenzwerte die Menschen geschützt seien, entbehrt jeder Grundlage.

diagnose:funk hat dazu so treffend geschrieben:

„Die Erwärmung als Maßstab der Gefährlichkeit zu nehmen, wäre so, als würde man die Dosis, Wirkung und Höhe radioaktiver Strahlung bei einem AKW-Angestellten mit einem Fieberthermometer statt dem Geigerzähler und einem Spezialdosimeter messen und bewerten.“

 

Das Problem, das von vielen nicht verstanden oder einfach nur negiert wird, sind die nicht-thermischen Effekte. Diese Effekte sind nicht durch Erhöhungen der Temperatur erklärbar. Unter nichtthermischen bzw. athermischen Effekten versteht man mögliche biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder, die nicht durch eine Temperaturerhöhung hervorgerufen werden.

Worüber andere seit Jahren kontrovers diskutieren ist für uns ein Fakt. Unsere Ärzte und Therapeuten erleben das tagtäglich in der Arbeit mit Menschen. Befindlichkeitsstörungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schlafstörungen oder eingeschränkte kognitive Leistungsfähigkeit – alles Symptome, für die es in vielen Fällen keine klinische Ursache gibt. Zudem werden auch mögliche Auswirkungen auf Krebserkrankungen oder die Beeinflussung der Hirnaktivitäten als von Mobilfunkfeldern beeinflusst diskutiert.

Dass sich elektromagnetische Felder negativ auf den Körper auswirken, haben wir schon vor Jahren mit Untersuchungen gezeigt. Und – auch die positive Wirkung der Symbio-Harmonizer Produkte wurde belegt. Mehr Informationen zu den Produkten findet Ihr hier: Symbio-Harmonizer Produkte.

Alle Untersuchungen und Studien dazu gibt es hier: Symbio-Harmonizer Gutachten.

Wer mehr über die Produkte und die Symbio-Harmonizer Technologie wissen will, der schreibt einfach eine E-Mail an office@symbio-harmonizer.com. Gerne auch anrufen unter +43 6246 93252.

Gesund bleiben!

Euer Team von Symbio-Harmonizer

Quellen:

[1] ICNIRP statement 2002, general approach, Health Phys. 82, 540-548, S. 546

[2] Bundestagsdrucksache 14/7958 (2002), S. 14, S. 18; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/079/1407958.pdf