Schutz vor funkenden Smartmetern gefordert

Schutz vor funkenden Smartmetern gefordert


Gerichte in Frankreich und Belgien helfen Elektrosensiblen!

Es geschehen immer noch Zeichen und Wunder: Die Gerichte in Frankreich und Belgien lassen Elektrohypersensible, die unter Smartmetern leiden, nicht mehr im Stich. Schon am 10. März 2020 hatte das Obergericht von Grenoble in Frankreich entschieden, dass das Vorsorgeprinzip verlangt, dass die Betroffenen nicht dem Risiko des Verschlechterns des Gesundheitszustands ausgesetzt sein dürfen. Dies wäre auch durch neue Strahlenquellen der Fall, was vor allem elektrosensible Menschen betrifft. Dem Stromversorger ENEDIS wurde daher der Einbau eines Smartmeters untersagt.

Ein weiterer Paukenschlag erfolgte ebenfalls 2020 durch den belgischen Verfassungsgerichtshof. Dieser erklärte die Einbau-Verordnung teilweise für nichtig. In der Begründung heißt es, dass eine Verordnung, die den generellen Einbau intelligenter Zähler anordnet nichtig sei, soweit sie keine Ausnahme von der Einbaupflicht für elektrosensible Personen vorsehe. Elektrosensible Personen dürften deshalb den Einbau ablehnen oder den Ausbau des Smart-Meters verlangen, bis der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung erlassen habe.

Kurze Zeit später – am 17. November 2022 – traf das Obergericht in Bordeaux eine ähnliche Entscheidung und traf dabei eine weitreichende Feststellung. Dort heißt es, dass es kein nationales oder europäisches Gesetz gäbe und auch keine Verordnung, die den Stromversorger ENEDIS verpflichten würde, in allen Wohnungen elektronische Stromzähler einzubauen. Zudem würde das Erheben des Stromverbrauchs alle 30 Minuten ein unzulässiges Eindringen darstellen. Damit würden Informationen über das Privatleben übermittelt wie die Zubettgeh- und Aufstehzeiten oder die Zahl der anwesenden Personen in der Wohnung. In diesem Jahr wurde es dann noch besser: Das französische Gericht in Valence verpflichtete den Stromversorger zum Ausbau des Zählers.

Man darf hoffen, dass auch Gerichte in anderen Ländern – wie in Österreich – diesbezüglich tätig werden. Das komplette Verzichten auf die Smartmeter wäre am besten, was derzeit aber per Gesetz nicht möglich. Unsere Kunden nutzen den Symbio-Harmonizer Mobile (hier zur Produktinformation) für den Smartmeter. Die Ergebnisse könnt Ihr hier sehen: Dunkelfeldmikroskopie Symbio-Harmonizer Mobile.

Weitere Infos hierüber gerne via E-Mail an office@symbio-harmonizer.com oder telefonisch +43 6246 93252.

Bleibt unbelastet!

Euer Symbio-Harmonizer Team