Was macht Unternehmen erfolgreich?

Der Erfolgsfaktor Mensch

Erfolgreiche Unternehmen verfügen meist auch über kompetente und motivierte Mitarbeiter. Effektiv und richtig eingesetzt verursachen sie geschäftlichen Erfolg und sorgen für ein gutes Betriebsklima, wenn sie jeden Tag mit Freude und Spaß an ihre Arbeit gehen. Diese Freude geht bei denen verloren, die sensibel auf Elektrosmog reagieren und bei diesem Thema oftmals nicht ernst genommen werden.

Pflicht für Arbeitgeber: Gesundheitliche Risiken erkennen und vermeiden.

Die berechtigte Frage lautet: Wie gefährlich sind die modernen Arbeitsplätze und Arbeitsumgebungen? Immer mehr Geräte funktionieren kabellos und verursachen elektromagnetische Strahlung. Zudem erhöht sich auch die Belastung durch die neue Mobilfunkgeneration 5G. Parallel zum technischen Fortschritt mehren sich die kritischen Stimmen zur Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung. Über 1.800 Studien belegen die negative Wirkung von Elektrosmog, gerade einmal über 10 Arbeiten behaupten das Gegenteil. Stellt sich da noch die Frage, wer Recht hat?

Was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber hat die Pflicht seine Arbeitnehmer vor den negativen Auswirkungen des Elektrosmogs am Arbeitsplatz zu schützen!

 

In der Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates heißt es unter (2):

 

„Gemäß Artikel 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf gesundes, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.“

 

Jeder Arbeitnehmer hat also das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. Unter (12) heißt es weiter: „Eine Verringerung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern lässt sich wirksamer erreichen, wenn bereits bei der Planung der Arbeitsplätze Präventivmaßnahmen getroffen werden sowie wenn der Verringerung von Gefahren bereits am Entstehungsort bei der Auswahl der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsmethoden der Vorzug gegeben wird. Bestimmungen über Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden tragen somit zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer bei…“

 

Das Spannende dabei ist, dass unter Artikel 2 b ii) zu lesen ist, dass hier auch die „nichtthermischen Wirkungen“ zu berücksichtigen sind!

 

„Nichtthermische Wirkungen, wie etwa die Stimulation von Muskeln, Nerven oder Sinnesorganen. Diese Wirkungen können die mentale und körperliche Gesundheit exponierter Arbeitnehmer nachteilig beeinflussen. Ferner kann die Stimulation von Sinnesorganen zu vorübergehenden Symptomen wie Schwindelgefühl oder Phosphenen führen. Diese Wirkungen können eine zeitlich befristete Belästigung verursachen oder das Wahrnehmungsvermögen oder andere Hirn- oder Muskelfunktionen beeinflussen und damit die Fähigkeit von Arbeitnehmern beeinträchtigen, sicher zu arbeiten…“

 

Auf diversen Skeptikerseiten im Internet findet man immer noch viele Kommentare, die sich über diese athermischen Effekte lustig machen und diese gar negieren. Vor diesem Hintergrund schon spannend, wenn das in der EU-Richtlinie steht, oder?

Diese nichtthermischen Effekte können nur am Menschen gemessen werden. Wir haben dies bereits mehrfach im Blut von Klienten / Patienten durchgeführt. Die Ergebnisse findet Ihr hier: GUTACHTEN SYMBIO HARMONIZER.

Der Schutz der Arbeitnehmer ist mit dem Symbio-Harmonizer Comfort ganz einfach und preiswert möglich. Hier geht es zur Produktinformation: Schutz für Arbeitnehmer. Gerne könnt Ihr oder Euer Arbeitgeber bei uns einen Vortrag für Elektrosmog am Arbeitsplatz und die Wirkmechanismen der Symbio-Harmonizer Produkte buchen. Einfach eine E-Mail schreiben an office@symbio-harmonizer.com oder anrufen unter Telefon +43 6246 93252.

Eine gute und gesunde Zeit!

Euer Symbio-Harmonizer Team