5G & Mobilfunk – Ist der bürgerliche Widerstand sinnlos?
5G & Mobilfunk – Ist der bürgerliche Widerstand sinnlos?
In Deutschland gibt es eine kleine Gemeinde im Landkreis Fulda in Hessen. Dort – in Hosenfeld – gibt es den Ortsteil Schletzenhausen. Dieser kleine Ort probt den großen Widerstand gegen die Mobilfunk-Industrie: Drei von fünf Bürgern sind gegen einen neuen Funkmasten! [1]
In diesem Ortsteil leben 327 Menschen, rund 210 von ihnen sind gegen den Bau der neuen Mobilfunksendeanlage. Die Menschen dort sind offensichtlich gut aufgeklärt und kennen die Studienlage. Sie befürchten Langzeitschäden durch die „krebserregende Mobilfunkstrahlung“, wie es in einem Schreiben an den Bürgermeister heißt. Auch würde das Projekt „keine Rücksicht auf heimische Tierarten“ nehmen, so die besorgten Bürger weiter. Dazu warnen die Gegner auch vor einer juristischer Auseinandersetzung: Wer vorsätzlich die Gesundheit eines anderen verletze, der sei schadensersatzpflichtig.
Interessant ist auch die Reaktion der anderen Seite. Das Unternehmen Vantage Towers plant im Auftrag von Vodafone dieses Projekt und das Aufstellen des Mobilfunkmastes. Und so schreibt die Fuldaer Zeitung dazu:
„Vantage Towers teilt auf Nachfrage mit, dass die zuständige EU-Kommission sowie die Strahlenschutz-Kommission zu dem Schluss kommen, dass keine gesundheitlichen Auswirkungen durch Mobilfunkstrahlung zu befürchten sind. In Deutschland herrsche ein sehr hohes Schutzniveau durch streng überwachte Grenzwerte, so ein Sprecher des Unternehmens. „Was von Mobilfunk-Gegnern an Argumenten verbreitet wird, hält meist den Kriterien an einen wissenschaftlichen Nachweis nicht stand. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Wissenschaft gibt es unterhalb der Grenzwerte keine Hinweise auf eine Gefährdung von Mensch, Tier und Natur.“
Etwas zum Augenreiben erzählt dann auch Anja Lutz, die Pressereferentin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Deutschland.
So sagt sie, dass die Technik, die beim Mobilfunkstandard 5G eingesetzt werde, keine grundlegend neue sei. Aus Sicht des Strahlenschutzes wäre dieser neue Mobilfunkstandard gut vergleichbar mit früheren Standards wie 3G oder 4G. Dadurch würden sich die Erkenntnisse aus relevanten Studien, die in die Risikobewertung des BfS einfließen würden, auch auf den Mobilfunkstandard 5G übertragen.
Wow! Gegenfrage: Ist ein Formel-1-Bolide mit einem normalen PKW vergleichbar? Beide haben doch 4 Räder und ein Lenkrad…Es gibt übrigens über 1.800 Studien [2], die genau das Gegenteil bestätigen, was die liebe Frau Lutz dort von sich gibt.
So erklärt sie weiter, dass die einzige bisher wissenschaftlich gesicherte gesundheitsrelevante Wirkung der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks auf den Menschen die Gewebeerwärmung sei. Die geltenden Grenzwerte würden allerdings davor schützen. Diese Grenzwerte wären so bemessen, dass selbst unter ungünstigsten Bedingungen keine Gefährdung zu erwarten sei. Lange Zeit ist schon bekannt, dass nicht die thermischen Effekte die Probleme verursachen, sondern die athermischen Effekte. Genau um diese Effekte kümmern wir uns…
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Quellen: