Elektrostress am Arbeitsplatz?

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter schützen!

 

Arbeitnehmer klagen zunehmend über negative gesundheitliche Auswirkungen und Beschwerden an Arbeitsplätzen mit WLAN, Bluetooth & Co. Deshalb erreichen uns auch immer mehr Anfragen von verantwortungsbewussten Arbeitgebern und verunsicherten Arbeitnehmern. Die Beschwerdebilder sind sich meistens ähnlich: Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel sind fast immer mit dabei. Was es damit auf sich hat und was man dagegen tun kann, das erklären wir Euch in folgendem Post.

Hochmoderne Arbeitsplätze erleichtern die Arbeit, machen sie schneller und effektiver. Auf der anderen Seite mehren sich die Bedenken zu den gesundheitlichen Auswirkungen, die von diesen Technologien womöglich verursacht werden.

Diese Probleme werden leider immer noch von vielen Arbeitgebern abgetan und negiert. Das ist enttäuschend für die Arbeitnehmer, da sie nicht ernst genommen werden und teilweise nur mit der Einnahme von Schmerzmitteln ihre tägliche Arbeit verrichten können. Viele wissen nicht, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat, seine Arbeitnehmer vor den negativen Auswirkungen des Elektrosmogs am Arbeitsplatz zu schützen.

In der Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates heißt es unter (2):

„Gemäß Artikel 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf gesundes, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.“

Jeder Arbeitnehmer hat also das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. Sicher und gesund ist natürlich reichlich dehnbar, oder? Unter (12) heißt es weiter: „Eine Verringerung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern lässt sich wirksamer erreichen, wenn bereits bei der Planung der Arbeitsplätze Präventivmaßnahmen getroffen werden sowie wenn der Verringerung von Gefahren bereits am Entstehungsort bei der Auswahl der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsmethoden der Vorzug gegeben wird. Bestimmungen über Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden tragen somit zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer bei…“

 

Das Spannende dabei ist, dass unter Artikel 2 b ii) zu lesen ist, dass hier auch die „nichtthermischen Wirkungen“ zu berücksichtigen sind!

„Nichtthermische Wirkungen, wie etwa die Stimulation von Muskeln, Nerven oder Sinnesorganen. Diese Wirkungen können die mentale und körperliche Gesundheit exponierter Arbeitnehmer nachteilig beeinflussen. Ferner kann die Stimulation von Sinnesorganen zu vorübergehenden Symptomen wie Schwindelgefühl oder Phosphenen führen. Diese Wirkungen können eine zeitlich befristete Belästigung verursachen oder das Wahrnehmungsvermögen oder andere Hirn- oder Muskelfunktionen beeinflussen und damit die Fähigkeit von Arbeitnehmern beeinträchtigen, sicher zu arbeiten…“

 

Auf Skeptikerseiten im Internet sind immer noch zahlreiche Kommentare zu finden, die sich über diese athermischen Effekte lustig machen und diese ins Reich der Fabeln verweisen. Vor diesem Hintergrund schon spannend, wenn das in der EU-Richtlinie steht, oder?

Diese nichtthermischen Effekte können nur am Menschen gemessen werden. Wir haben dies bereits mehrfach im Blut von Klienten / Patienten durchgeführt. Die Ergebnisse findet Ihr hier: GUTACHTEN SYMBIO-HARMONIZER

Jetzt die Frage an Euch: Hattet Ihr schon mal mit Kopfschmerzen, Schwindel & Co. am Arbeitsplatz zu kämpfen? Wurde das Thema Elektrosmog bei Euch im Unternehmen schon einmal besprochen? Oder seid Ihr im Unternehmen schon von einem Arzt untersucht worden? Wir freuen uns über Eure Rückmeldungen an office@symbio-harmonizer.com

Die Unterstützung der Arbeitnehmer ist mit dem Symbio-Harmonizer Comfort ganz einfach und preiswert möglich. Hier geht es zur Produktinformation: Unterstützung für Arbeitnehmer

Gerne könnt Ihr oder Euer Arbeitgeber bei uns einen Vortrag für Elektrosmog am Arbeitsplatz und die Wirkmechanismen der Symbio-Harmonizer Produkte buchen. Einfach eine E-Mail schreiben an office@symbio-harmonizer.com oder anrufen unter Telefon +43 6246 93252.

Wir freuen uns von Euch zu hören.

Euer Team von Symbio-Harmonizer