Wie gefährlich ist 5G?
Wissenschaft will den Ausbaustopp der neuen Mobilfunk-Generation
Zwei US-Radiologen warnten in einem Brandbrief im „International Journal of Radiation Oncology“ vor der neuen Mobilfunk-Generation: „5G ist Russisch Roulette“, schreiben sie dort. Derzeit gebe es fünf Untersuchungen zu 5G, die alle mit besorgniserregenden Ergebnissen abgeschlossen hätten. Die Millimeterwellen könnten über Hautdrüsen in den Organismus gelangen und dort für unkalkulierbare Risiken sorgen. Deshalb würden Wissenschaftler auch den Ausbaustopp fordern.
In Österreich und ebenso in Deutschland wird nun über ein fundiertes Überprüfen der Auswirkungen auf lebende Organismen gesprochen. Das wäre alles unbedenklich und die Kritiker wären allesamt Mobilfunkgegner, Esoteriker oder sogenannte „Aluhut-Träger“. Ok, ist das so?
In Deutschland hatte das „Büro für Technikfolgenabschätzung“ bereits vor längerer Zeit mitgeteilt, dass entsprechende Berichte erst im Jahr 2020 vorliegen würden. Also erst dann, wenn die Technologie bereits in der praktischen Anwendung ist. Da stellt sich schon die Frage, ob man bspw. ein Medikament einführen würde, dass noch nicht ausreichend getestet wurde. Wohl kaum!
Dabei sind gesundheitsschädigende Wirkungen von 5G aber jetzt schon bekannt! Die Mobilfunkstrahlung ist durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bisher als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft worden. Die Studienergebnisse aus USA, Italien und Österreich lassen darauf schließen, dass Mobilfunkstrahlung Krebs erzeugen könne (Quelle: www.emfdata.org).
Der Internationale Wissenschaftlerappell an die WHO und UN von 2015 von über 220 Wissenschaftlern aus mehr als 40 Ländern, warnt darüber hinaus vor bewiesenen Gesundheitsschäden durch „Änderungen von Strukturen und Funktionen in Reproduktionssystemen (Fruchtbarkeit), Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das Allgemeinbefinden der Menschen.
Ein weiterer Aspekt, den viele nicht wissen!
Rückversicherer Swiss-Re stufte den Mobilfunk in die höchste Risikostufe ein
Die Swiss-Re ist einer der weltgrößten Rückversicherer. Mit dem Titel „Unvorhersehbare Folgen elektromagnetischer Felder“ warnte sie bereits vor Jahren ihre Kunden, die ihnen die Sparte Produkthaftpflicht bei Smartphones und Sendeanlagen bescheren könnte.
Bei einem Rückversicherer können sich Versicherungen rückversichern. Die Swiss-Re unterscheidet in ihrer Publikation „Swiss-Re-SONAR“ vom Juni 2013 bei neu auftauchenden Risiken zwischen potentiell niedrigen, potentiell mittleren und potentiell hohen Risiken.
Elektromagnetische Felder, die von Sendeanlagen und Handys ausgehen, werden nun den potentiell höchsten Risiken zugeordnet.
Das Eingruppieren der Handystrahlung als “potentiell hohes Risiko” durch eine bedeutende Versicherung müsste all jenen Politikern zu denken geben, die immer noch versichern, dass alles sicher sei“, kommentiert Jörn Gutbier, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Diagnose-Funk Vorstand e.V.
Die Swiss-Re schrieb u.a. in ihrer Publikation:
Elektromagnetische Felder sind allgegenwärtig. Dadurch steigen die Bedenken über die möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, besonders in Bezug auf den Gebrauch von Handys, Stromleitungen und Sendeanlagen. In den vergangenen knapp 20 Jahren hat sich die drahtlose Kommunikation massiv ausgebreitet, was zu einer starken Zunahme neuer und neu entstehender Technologien führte. Die Angst vor potentiellen Risiken elektromagnetischer Felder ist seit dem permanent gestiegen. (Quelle: http://files.newsnetz.ch/upload/3/0/30072.pdf
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die extrem niederfrequenten magnetischen Felder und die hochfrequenten elektromagnetischen Felder, wie sie von Mobiltelefonen ausgestrahlt werden, als für die Menschen möglicherweise krebserregend (Klasse 2 B) eingestuft. Zudem hatte ein Gerichtsentscheid aus Italien den Zusammenhang zwischen Handystrahlung und der Schädigung der menschlichen Gesundheit festgestellt.
„Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass der Gehirntumor des Klägers auf seine Handynutzung zurückzuführen ist. Mit diesem Urteil sind auch die Versuche der Industrie gescheitert, mit Gefälligkeitsgutachten diesen Zusammenhang zu verschleiern und industrieunabhängige Forschungsergebnisse zu diffamieren.“ (Quelle: www.emfdata.org)
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