Teil 2: Elektrosmog – Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter schützen!

Immer häufiger erreichen uns Anfragen von besorgten Arbeitnehmern, aber auch von verantwortungsbewussten Arbeitgebern. Mitarbeiter klagen zunehmend über Beschwerden an hochmodernen Arbeitsplätzen mit WLAN, Bluetooth & Co.

Beim Beschwerdebild ist so gut wie alles dabei: Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel bis hin zu Ohnmacht mit epileptischen Anfällen und Notarzteinsatz!

Und – das ist leider kein schlechter Scherz, sondern bittere Realität in manchen Unternehmen und deren Arbeitnehmern.

Vielfach wird das dann leider von Arbeitgeberseite abgetan und bagatellisiert. Ist halt dann das Problem bzw. die Schwäche des jeweiligen betroffenen Menschen. Ist ja nicht bei der gesamten Belegschaft so. Enttäuschend für die Arbeitnehmer, da für diese Menschen das tägliche Verrichten der Arbeit zur Tortur wird. Oftmals nur mit Schmerzmitteln möglich – auch um sich nicht belastet zu fühlen. Mit negativen Auswirkungen auf den Organismus und die schon angeknackste Gesundheit.

Was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber hat die Pflicht seine Arbeitnehmer vor den negativen Auswirkungen des Elektrosmogs am Arbeitsplatz zu schützen…

In der Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates heißt es unter (2):

„Gemäß Artikel 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf gesundes, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.“

Jeder Arbeitnehmer hat also das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. Sicher und gesund ist natürlich reichlich dehnbar, oder? Unter (12) heißt es weiter: „Eine Verringerung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern lässt sich wirksamer erreichen, wenn bereits bei der Planung der Arbeitsplätze Präventivmaßnahmen getroffen werden sowie wenn der Verringerung von Gefahren bereits am Entstehungsort bei der Auswahl der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsmethoden der Vorzug gegeben wird. Bestimmungen über Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden tragen somit zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer bei…“

 Das Spannende dabei ist, dass unter Artikel 2 b ii) zu lesen ist, dass hier auch die „nichtthermischen Wirkungen“ zu berücksichtigen sind!

„Nichtthermische Wirkungen, wie etwa die Stimulation von Muskeln, Nerven oder Sinnesorganen. Diese Wirkungen können die mentale und körperliche Gesundheit exponierter Arbeitnehmer nachteilig beeinflussen. Ferner kann die Stimulation von Sinnesorganen zu vorübergehenden Symptomen wie Schwindelgefühl oder Phosphenen führen. Diese Wirkungen können eine zeitlich befristete Belästigung verursachen oder das Wahrnehmungsvermögen oder andere Hirn- oder Muskelfunktionen beeinflussen und damit die Fähigkeit von Arbeitnehmern beeinträchtigen, sicher zu arbeiten…“

Auf diversen Skeptikerseiten im Internet findet man immer noch viele Kommentare, die sich über diese athermischen Effekte lustig machen und diese gar negieren. Vor diesem Hintergrund schon spannend, wenn das in der EU-Richtlinie steht, oder?

Diese nichtthermischen Effekte können nur am Menschen gemessen werden. Wir haben dies bereits mehrfach im Blut von Klienten / Patienten durchgeführt. Die Ergebnisse findet Ihr hier: GUTACHTEN SYMBIO HARMONIZER

Jetzt die Frage an Euch: Hattet Ihr schon mal mit Kopfschmerzen, Schwindel & Co. am Arbeitsplatz zu kämpfen? Wurde das Thema Elektrosmog bei Euch im Unternehmen schon einmal besprochen? Oder seid Ihr im Unternehmen schon einfach von einem Arzt untersucht worden? Wir freuen uns über Eure Rückmeldungen an a.waizmann@symbio-harmonizer.com

Der Schutz der Arbeitnehmer ist mit dem Symbio-Harmonizer Comfort ganz einfach und preiswert möglich. Hier geht es zur Produktinformation: Schutz für Arbeitnehmer

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