Die ICNIRP-Grenzwerte haben keine Schutzfunktion!
Brisanter Artikel von Prof. James C. Lin erschienen
Die Mobilfunk-Politik in Österreich – wie auch in anderen Ländern – basiert auf den ICNIRP-Richtlinien und den darin festgelegten Grenzwerten. Immer wieder wird behauptet, dass diese Grenzwerte ausreichend wären, um lebende Organismen vor Schädigungen zu schützen. Prof. James C. Lin, ein ehemaliges leitendes ICNIRP-Mitglied und Vorsitzender der „Bioelectromagnetic Society“ hat das jetzt widerlegt!
Wer ist Prof. James C. Lin?
Prof. Lin ist ein führender Wissenschaftler auf dem Gebiet der Strahlung. Im „IEEE Microwave Magazine“ hat er Anfang August einen Artikel veröffentlicht, der für Aufsehen gesorgt hat. Er weist darin nach, dass die geltenden ICNIRP-Grenzwerte wissenschaftlich unhaltbar seien. Eine Schutzwirkung für Mensch und Umwelt wäre nicht gegeben, da sie nur die Wärmewirkung der Strahlung – die sogenannten thermischen Effekte – als schädlich anerkennt.
Die derzeitigen Richtlinien würden auf veralteten Informationen beruhen und neue Studienergebnisse nicht berücksichtigen. Vor allem schützen sie nicht vor der Strahlung der 5G-Technologie. Sie weisen starke Polarisationseigenschaften aus, was sie deutlich von den früheren Mobilfunk-Generationen unterscheiden würde.
Seine Argumente begründet Prof. Lin detailliert und entlarvt damit die ICNIRP-Grenzwerte als Legitimation industrieller Ausbau-Interessen. Diese Grenzwerte sollen das kurzfristige Erwärmen des Gewebes durch hochfrequente Strahlung begrenzen. Sie sind eng gefasst und gelten nicht für Langzeitexposition bei niedrigen Werten. Die derzeit geltenden Richtlinien würden Kinder, Arbeitnehmer oder die Öffentlichkeit nicht angemessen vor der Exposition gegenüber hochfrequenter Strahlung (HF-Strahlung) oder Personen mit Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischer Strahlung von drahtlosen Geräten und Systemen schützen. Auch würden wichtige Daten aus Tierversuchen offenbar nicht berücksichtigt. Zudem gäbe es für die Millimeter-Strahlung des 5G-Mobilfunks in der veröffentlichten Literatur keine angemessenen Studien zu den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Die von diesen Standards abweichenden Schlussfolgerungen wissenschaftlicher Organisationen wie der International Agency for Research on Cancer (IARC) werden ebenfalls diskutiert.
Zusammengefasst kann festgestellt werden und wir publizieren das schon seit vielen Jahren: Die rasche Verbreitung mobiler Telekommunikationsgeräte und –systeme gibt für die öffentliche Gesundheit Anlass zur Besorgnis. Dies betrifft vor allem die biologischen Auswirkungen und die Sicherheit der HF-Strahlungsexposition. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der veröffentlichten Grenzwerte, Vorschriften und Empfehlungen für die von diesen Geräten und Systemen verwendete HF-Strahlung.
Die ICBE-EMF fordert neue Grenzwerte
Die Internationale Kommission für die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder (ICBE-EMF) fordert neue Grenzwerte, da die derzeit geltenden Richtlinien auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus den 1980er Jahren beruhen würden. Also lange Zeit bevor Mobiltelefone allgegenwärtig waren.
Die Besonderheiten von 5G werden nicht beachtet
Zu den anhaltenden Bedenken gibt es auch eine unzureichende Studienlage über die gesundheitlichen Auswirkungen von hochfrequenter Strahlung, insbesondere im Hinblick auf 5G. Da verwundert es doch, dass die ICNIRP die Bestimmungen aus dem Jahr 1998 über Grenzwerte für die Pulsexposition aus den überarbeiteten Leitlinien für 2020 gestrichen hat. Seit dieser Zeit gibt es keine spezifischen Beschränkungen für Pulsmodulationen jeglicher Art mehr.
Längst überfällig: Es müssen neue Grenzwerte festgelegt werden!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die überarbeiteten HF-Expositionsgrenzwerte nur die Erwärmung durch HF-Strahlung berücksichtigen. Diese Grenzwerte sind für die Begrenzung der kurzfristigen Erwärmung durch HF-Strahlung gedacht und zielen darauf ab, erhöhte Gewebetemperaturen zu verhindern. Sie sind daher nicht auf die Langzeitexposition bei niedrigen Werten anwendbar.
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Quellen:
https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2000