5G und Mobilfunk – diagnose:funk veröffentlicht brisante Pressemitteilung

Seit 2009 kämpft diagnose:funk, die unabhängige Umwelt- und Verbraucher-Organisation, für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern. Unter dem Motto „Technik sinnvoll nutzen“ fordert sie zukunftsfähige technische Lösungen für eine gesundheitsverträgliche Telekommunikation. Zudem klären sie umfangreich über die schädigenden Wirkungen von Mobilfunk- und WLAN-Strahlung auf (www.diagnose-funk.org).

Stein des Anstoßes war nun eine Aussage der Bayerischen Digitalministerin Judith Gerlach (CSU), der die Organisation eine „Unkenntnis der Sachlage“ vorgeworfen hatte. Gerlach hatte sich zu genehmigungsfreien Mobilfunkmasten geäußert und gefordert, dass die Betreiber ihre Mobilfunkmasten genehmigungsfrei bauen und aufstellen dürfen. diagnose:funk hatte daraufhin die Ministerin in der Pressemitteilung aufgefordert, sich mit der wissenschaftlichen Studienlage auseinanderzusetzen., bevor sie weniger Abstand zu Masten fordere. Dazu legte die Verbraucherschutz-Organisation ihr nahe, die STOA-Studie des Technikfolgen-Ausschusses des EU-Parlaments zu lesen, die als Entscheidungsgrundlage für Politiker verfasst wurde.

Peter Hensinger, der zweite Vorsitzende von diagnose:funk sagte: „Was Judith Gerlach da fordert, übersteigt schlicht und einfach ihre Kompetenz. Mobilfunk ist bezüglich Abständen und Grenzwerten Bundesangelegenheit. Die konkrete Auseinandersetzung mit Standorten für Sendemasten geschieht dann in den Kommunen. Die Kommunen dürfen diesen Angriff auf die kommunale Autonomie nicht hinnehmen. Offensichtlich hat die Bayerische Digitalministerin aber auch von der wissenschaftlichen Studienlage keine Ahnung und redet stattdessen wie eine Lobbyistin der Mobilfunkindustrie das Wort. Die STOA-Studie des Technikfolgenausschusses des EU-Parlaments sagt hingegen ganz eindeutig: Mobilfunkstrahlung ist schädlich!“

In §7a der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) steht: „Die Kommune, in deren Gebiet die Hochfrequenzanlage errichtet werden soll, wird bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden, durch die Betreiber gehört. Sie erhält rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme. Die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen.“ https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/__7a.html

In der Praxis bedeutet das, dass bei einem Bauantrag eines Mobilfunkbetreibers die Kommune das sogenannte Dialogverfahren auslösen kann. Dafür kann die Kommune für besonders sensible Bereiche des Gemeindegebietes wie Wohngebiete, Schulen, Kindergärten usw. niedrigere Grenzwerte verfügen. Ein Gutachter sucht dann Alternativ-Standorte und berechnet die jeweilige Strahlenbelastung. In der Regel finden neutrale Gutachter strahlungsärmere und damit für die Bevölkerung gesündere Standorte für Mobilfunkmasten.

Die wichtigste und umfassendste Studie zu Mobilfunkstrahlung und Gesundheit, die im Juni 2021 vom Technikfolgenausschuss STOA des EU-Parlaments vorgelegt wurde, fordert als politische Maßnahmen das Reduzieren der Strahlenbelastung und das Senken der Grenzwerte. Die STOA-Studie warnt vor den nicht-thermischen gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Strahlung, die bereits weit unterhalb der geltenden Grenzwerte auftreten, oxidativen Zellstress verursachen und in Folge zu Unfruchtbarkeit und Krebs führen können. (https://www.diagnose-funk.org/1740)

Auf Grund der Studienlage fordert der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU (EWSA) ganz aktuell die „Einwilligung nach erfolgter Aufklärung“ durch die Bürger bei der Aufstellung von Sendemasten (Punkt 1.14. in der Stellungnahme). (https://www.diagnose-funk.org/1828) diagnose:funk fordert von der Deutschen Bundesregierung, aus Gesundheitsgründen die Versorgung mit Mobilfunk auf Straßen und Außenbereiche zu begrenzen, wo die moderne Gesellschaft mobiles Internet haben möchte. Wohnungen, Büros, Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser müssen hingegen strahlungsfrei bleiben, um die Menschen vor den gesundheitlichen Auswirkungen zu schützen. Kabelanschlüsse, Datenübertragung per Infrarot (VLC, LiFi) od. wenigstens extrem gering strahlende und abschaltbare WLAN-Router sind technisch verfügbare Alternativen zur 24-stündigen Dauerbestrahlung durch Mobilfunkmasten.

Dass sich elektromagnetische Felder negativ auf den Körper auswirken, haben wir schon vor Jahren mit zahlreichen Untersuchungen gezeigt. Und – auch die positive Wirkung der Symbio-Harmonizer Produkte wurde belegt. Mehr Informationen zu den Produkten findet Ihr hier: Symbio-Harmonizer Produkte.

Alle Untersuchungen und Studien dazu gibt es hier: Symbio-Harmonizer Gutachten.

Wer mehr über die Produkte und die Symbio-Harmonizer Technologie wissen will, der schreibt einfach eine E-Mail an office@symbio-harmonizer.com. Gerne auch anrufen unter +43 6246 93252.

Gesund und geschützt bleiben!

Euer Team von Symbio-Harmonizer